Der Bundesrat hat am 12.08.2015 der BGS das Verbandsbeschwerderecht erteilt. Die Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes (VBO) wird am 1. Oktober 2015 in Kraft treten.
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